Es liegt am Fuß des Niederwaldes. Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rüdesheim am Rhein
Rathausplatz 1
65385 Rüdesheim am Rhein
2. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 2
65385 Rüdesheim am Rhein
3. Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis
Wilhelmstraße 24-26
65346 Eltville am Rhein (nahe Rüdesheim)
Gemeinde Rüdesheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Rheinblick“ in Rüdesheim am Rhein zielt auf die Wiedernutzbarmachung des brachliegenden Geländes um die Feldtorhalle und angrenzender Freiflächen. Das Gebiet, bisher als Industriegebiet festgesetzt, soll in ein Mischgebiet mit Wohn- und Geschäftsnutzung umgewandelt werden. Die Feldtorhalle wird saniert, wobei der Mittelteil in seiner Grund- und Fassadenstruktur erhalten bleibt, während die Anbauten neu errichtet werden. Die oberen Etagen werden zu Wohnungen umgebaut, und im Erdgeschoss sind Garagen und eine Passage mit verschiedenen Nutzungen geplant. Zudem sind zwei Wohnhäuser und Räumlichkeiten für Kultur und Geschäfte des täglichen Bedarfs vorgesehen. Die Planung wurde mit den Denkmalschutzbehörden und dem Welterbe-Gremium abgestimmt und soll den Bedarf an Wohnraum in der Region decken und innerstädtische Flächen wieder nutzbar machen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.