Es liegt am Fuß des Niederwaldes. Rüdesheim gehört mit zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rüdesheim am Rhein
Rathausplatz 1
65385 Rüdesheim am Rhein
2. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 2
65385 Rüdesheim am Rhein
3. Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis
Wilhelmstraße 24-26
65346 Eltville am Rhein (nahe Rüdesheim)
Gemeinde Rüdesheim am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Rheinblick“ in Rüdesheim am Rhein zielt auf die Wiedernutzbarmachung des brachliegenden Geländes um die Feldtorhalle und angrenzender Freiflächen. Das Gebiet, bisher als Industriegebiet festgesetzt, soll in ein Mischgebiet mit Wohn- und Geschäftsnutzung umgewandelt werden. Die Feldtorhalle wird saniert, wobei der Mittelteil in seiner Grund- und Fassadenstruktur erhalten bleibt, während die Anbauten neu errichtet werden. Die oberen Etagen werden zu Wohnungen umgebaut, und im Erdgeschoss sind Garagen und eine Passage mit verschiedenen Nutzungen geplant. Zudem sind zwei Wohnhäuser und Räumlichkeiten für Kultur und Geschäfte des täglichen Bedarfs vorgesehen. Die Planung wurde mit den Denkmalschutzbehörden und dem Welterbe-Gremium abgestimmt und soll den Bedarf an Wohnraum in der Region decken und innerstädtische Flächen wieder nutzbar machen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.